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Lichtzeichen für zu Fuß gehende (Fußgängerampel), Sinnbild „Fußgänger“, Verwendung „alternativer“ Ampelfiguren, Wiener Ampelpärchen, Klagebefugnis
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Lichtzeichen für zu Fuß gehende (Fußgängerampel), Sinnbild „Fußgänger“, Verwendung „alternativer“ Ampelfiguren, Wiener Ampelpärchen, Klagebefugnis
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
20.07.2022
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 20.07.2022, Az. 11 ZB 21.1777 (REWIS RS 2022, 3339)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 3339
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„Wiener Ampelpärchen“, Phantasiezeichen, Klagebefugnis
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