Aktenzeichen 11 ZB 21.1777

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VGH München: Entscheidung vom 20.07.2022

Lichtzeichen für zu Fuß gehende (Fußgängerampel), Sinnbild „Fußgänger“, Verwendung „alternativer“ Ampelfiguren, Wiener Ampelpärchen, Klagebefugnis

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