5. Senat | REWIS RS 2012, 7964
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des [X.] vom 3. März 2011 - 5 [X.] 2329/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Müller-Glöge |
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Laux |
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Biebl |
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Zoller |
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Pollert |
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Meta
21.03.2012
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Neuruppin, 14. September 2010, Az: 2 Ca 1260/09, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, Az. 5 AZR 677/11 (REWIS RS 2012, 7964)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 7964
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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