4. Strafsenat | REWIS RS 2020, 5253
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
18.08.2020
Oberlandesgericht Hamm 4. Strafsenat
Urteil
Sachgebiet: RVs
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.08.2020, Az. 4 RVs 90/20 (REWIS RS 2020, 5253)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 5253
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 StR 467/18 (Bundesgerichtshof)
Neuregelung der Vermögensabschöpfung: Anfrage zur Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Jugendstrafverfahren
Jugendgerichtsverfahren: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht
1 StR 467/18 (Bundesgerichtshof)
5 ARs 20/19 (Bundesgerichtshof)
Rechtsauffassung des 5. Strafsenats des BGH zur - zwingenden - Anwendung der Einziehungsregelungen im Jugendstrafrecht
3 StR 452/18 (Bundesgerichtshof)
Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei Anwendung des Jugendstrafrechts
Keine Referenz gefunden.