Aktenzeichen 3 StR 560/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:080218U3STR560.17.0
RCN:
RCNBV9S8SV6DXS6WWE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.02.2018

Einziehung von Taterträgen: Ausschluss der Einziehung bei Zahlung von Versicherungsleistungen an den Geschädigten; Einziehung des Verkaufserlöses

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