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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Berufsanerkennung
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von dem Beklagten geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird im Hinblick auf die vom Kläger in [X.] erworbene Qualifikation als Baumeister voraussichtlich zu klären sein, welche Anforderungen Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 2005/36/[X.] mit dem Tatbestandsmerkmal "Architekt" stellt.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 4 GKG.
Meta
8 B 96/11, 8 B 96/11 (8 C 9/12)
16.02.2012
Bundesverwaltungsgericht 8. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 20. September 2011, Az: 22 B 10.2360, Urteil
Art 10 Buchst c EGRL 36/2005
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.02.2012, Az. 8 B 96/11, 8 B 96/11 (8 C 9/12) (REWIS RS 2012, 9039)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 9039
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Wettbewerbsverstoß: Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker - Apothekenmuster II
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Rügefähigkeit der Aussetzungsentscheidung; informatorische Anhörung; Parteivernehmung; Ablehnung
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