Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Architektenvertrag: Verjährungsbeginn bei vor der Abnahme entstandenen Gewährleistungsansprüchen; Verwirkung
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des [X.] vom 25. März 2009 wird zurückgewiesen.
Die Erwägungen des Berufungsgerichts sind rechtsfehlerhaft, sofern es meint, die Verjährung des Schadenersatzanspruchs nach § 635 BGB a.F. könne schon vor der Abnahme beginnen und sie richte sich nach den Vorschriften über die Regelverjährung statt nach § 634a BGB n.F. Beide Punkte hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils, teils in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, geklärt ([X.], Urteil vom 8. Juli 2010 - [X.], [X.], 1778 = NZBau 2010, 768, und Urteil vom 24. Februar 2011 - [X.], NJW 2011, 1224). Hierauf wird verwiesen. Das ist jedoch nicht entscheidungserheblich. Das Berufungsurteil wird von den weiteren Erwägungen zur Verwirkung getragen. Von einer Begründung wird insoweit abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 90.000 €
Kniffka Safari Chabestari Eick
Halfmeier [X.]
Meta
19.05.2011
Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend OLG Hamm, 25. März 2009, Az: 12 U 40/09, Urteil
§ 242 BGB, § 634a BGB vom 02.01.2002, § 635 aF BGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.05.2011, Az. VII ZR 94/09 (REWIS RS 2011, 6477)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 6477
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, VII ZR 94/09, 19.05.2011.
Oberlandesgericht Hamm, 12 U 40/09, 25.03.2009.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VII ZR 94/09 (Bundesgerichtshof)
VII ZR 220/12 (Bundesgerichtshof)
Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung
VII ZR 210/13 (Bundesgerichtshof)
Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als mangelhaft; Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten
VII ZR 116/15 (Bundesgerichtshof)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Maschinenbauunternehmens: Entstehung eines Abrechnungsverhältnisses zur Geltendmachung von Mängelrechten …
VII ZR 274/17 (Bundesgerichtshof)
Beschaffenheitsvereinbarung bei Beauftragung mit Abdichtungsarbeiten: Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung; revisionsrechtliche Überprüfung der berufungsgerichtlichen Beurteilung …