Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.05.2011, Az. VII ZR 94/09

7. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 6477

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Gegenstand

Architektenvertrag: Verjährungsbeginn bei vor der Abnahme entstandenen Gewährleistungsansprüchen; Verwirkung


Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des [X.] vom 25. März 2009 wird zurückgewiesen.

Die Erwägungen des Berufungsgerichts sind rechtsfehlerhaft, sofern es meint, die Verjährung des Schadenersatzanspruchs nach § 635 BGB a.F. könne schon vor der Abnahme beginnen und sie richte sich nach den Vorschriften über die Regelverjährung statt nach § 634a BGB n.F. Beide Punkte hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils, teils in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, geklärt ([X.], Urteil vom 8. Juli 2010 - [X.], [X.], 1778 = NZBau 2010, 768, und Urteil vom 24. Februar 2011 - [X.], NJW 2011, 1224). Hierauf wird verwiesen. Das ist jedoch nicht entscheidungserheblich. Das Berufungsurteil wird von den weiteren Erwägungen zur Verwirkung getragen. Von einer Begründung wird insoweit abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:  90.000 €

Kniffka                                      Safari Chabestari                                     Eick

                      Halfmeier                                                 [X.]

Meta

VII ZR 94/09

19.05.2011

Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend OLG Hamm, 25. März 2009, Az: 12 U 40/09, Urteil

§ 242 BGB, § 634a BGB vom 02.01.2002, § 635 aF BGB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.05.2011, Az. VII ZR 94/09 (REWIS RS 2011, 6477)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 6477


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. VII ZR 94/09

Bundesgerichtshof, VII ZR 94/09, 19.05.2011.


Az. 12 U 40/09

Oberlandesgericht Hamm, 12 U 40/09, 25.03.2009.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
Wird zitiert von

2 O 1924/22

VII ZR 94/09

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