7. August 2002 2. Strafsenat
...274 StPO teil. Der Antrag des Angeklagten, das Protokollinsoweit zu berichtigen, ist durch Beschluß des Vorsitzenden vom 10. Juli 2002abgelehnt worden.Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und u...
REWIS RS 2002, 1976
5. März 2003 2. Strafsenat
...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich undunanfechtbar. Gründe, die ausnahmsweise zur Unwirksamkeitdes Rechtsmittelverzichts hätten führen können, liegen nichtvor."Dem tritt d...
REWIS RS 2003, 4111
20. September 2007 1. Strafsenat
...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht - 3 - widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werd...
REWIS RS 2007, 1910
3. April 2002 3. Strafsenat
...274 StPO).Umstände, die ausnahmsweise Zweifel an der Wirksamkeit des Ver-zichts begründen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Ins-besondere das Unterbleiben einer Rechtsmittelbeleh...
REWIS RS 2002, 3825
14. Januar 2014 4. Strafsenat
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ausschließung des Angeklagten während der Erhebung eines Sachbeweises
...274 StPO), dass eine förmliche Beweisaufnahme stattgefunden hat. Die hier gewählte Formulierung enthält keine Unklarheiten und lässt Zweifel daran nicht aufkommen, dass ein förmlicher Augenschein durc...
REWIS RS 2014, 8798
23. Oktober 2001 4. Strafsenat
...274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51;BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31). Auch wenn dieses Ergebnisder wahren Sachlage widersprechen sollte, muû es als Konsequenz der dem§ 274 StPO ...
REWIS RS 2001, 920
5. Oktober 2010 1. Strafsenat
...274 StPO), dass eine förmliche Beweisaufnahme stattgefunden hat. Umstände, die die Beweiskraft des Protokolls in Zweifel ziehen könnten, liegen nicht vor. Zwar ist der Inhalt eines Hauptverhandlungspr...
REWIS RS 2010, 2685
21. Mai 2003 3. Strafsenat
...274 StPO). Soweit der Angeklagte demgegenüber nunmehr behauptet, erhabe erklärt, daß er das Urteil anfechte und nicht hinnehmen wolle, kann erdamit angesichts der Beweiskraft des Protokolls nicht gehö...
REWIS RS 2003, 2990
22. März 2006 1. Strafsenat
...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Pro-zesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (s...
REWIS RS 2006, 4370
3. Juli 2008 1. Strafsenat
...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Prozesshandlung grund-sätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenom-men werden. ...
REWIS RS 2008, 3008
13. Februar 2002 3. Strafsenat
...274 StPO).Umstände, die ausnahmsweise Zweifel an der Wirksamkeit des Ver-zichts begründen könnten, sind nicht ersichtlich. Das Fehlen einer Rechtsmit-telbelehrung ist insoweit ohne Belang (vgl. Kleink...
REWIS RS 2002, 4584
7. November 2007 1. Strafsenat
...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst - 3 - zurückgenommen werd...
REWIS RS 2007, 1035
21. Dezember 2000 4. Strafsenat
...274 StPO).- 3 -Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums an-gefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1999, 526; Klein-knecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 302 Rdn....
REWIS RS 2000, 34
17. Juni 2009 1. Strafsenat
...274 StPO teil. Damit ist der Rechtsmittelverzicht wirksam zustande gekommen; er kann als Prozess-- 3 - handlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen wer...
REWIS RS 2009, 3054
23. April 2002 4. Strafsenat
...274 StPO). Umst, die Zweifel an derWirksamkeit des Verzichts begrkönnten, sind nicht ersichtlich.Daû der Angeklagte anderen Sinnes geworden ist und nunmehr Wertauf eine Durchfrung der Revision legt, i...
REWIS RS 2002, 3538
6. Februar 2013 1. Strafsenat
...274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12;BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 -2 StR 42/01). 12-3-Zwar hat das Landgericht mit Beschluss vom 6. August 2012 den Urteils-tenor der sch...
REWIS RS 2013, 8416
6. Februar 2013 1. Strafsenat
Strafverfahren: Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung bei widersprüchlicher Höhe der verhängten Freiheitsstrafe in Urteilsgründen und Urteilstenor
...274 StPO maßgebenden Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 34, 11, 12; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01).3 Zwar hat das Landgericht mit Beschluss vom 6. August 2012 den Urteilst...
REWIS RS 2013, 8406
30. Mai 2001 1. Strafsenat
...274 Abs. 1 StPO nur durch dasProtokoll bewiesen werden kann (vgl. BGHSt 22, 278, 280). Daß damit dem- 3 -Revisionsgericht zugemutet wird, ersichtlich unzutreffende Tatsachen rechtlichzu bewerten und e...
REWIS RS 2001, 2427
11. Juli 2003 2. Strafsenat
...274 StPO teil.Umstände, die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründenkönnten, sind nicht ersichtlich. Die Erklärung des Angeklagten, er sei aufGrund eines Schockzustandes bei der Urteilsverkü...
REWIS RS 2003, 2363
12. September 2002 4. Strafsenat
...274 StPO teil.- 3 -Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gründe,die ausnahmsweise zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen kön-nen, sind nicht ersichtlich und werden ...
REWIS RS 2002, 1603
26. Mai 2004 2. Strafsenat
...274 StPO teil. Daß der An-geklagte offenbar seine Meinung geändert hat und nunmehr auf die Durchfüh-rung der Revision Wert legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Rechtsmittelver...
REWIS RS 2004, 3012
7. Dezember 2000 4. Strafsenat
...274 StPO).Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums an-gefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1999, 526; Klein-- 3 -knecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 302 Rdn....
REWIS RS 2000, 222
12. November 2002 3. Strafsenat
...274 StPO teil.Umstände, die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründenkönnten, sind nicht ersichtlich. Ohne Erfolg macht die Verteidigerin unter Be-zugnahme auf ein Schreiben des Angeklagten g...
REWIS RS 2002, 742
3. Mai 2000 2. Strafsenat
...274 StPO teil, da nicht nach § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO verfahren wurde. Er istaber ein Anzeichen für den Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (vgl. BGHSt18, 257, 258). Die dienstlichen Erklärungen erge...
REWIS RS 2000, 2385
2. September 2009 1. Strafsenat
...274 StPO), dass eine Verlesung des Urteils nicht stattgefunden hat. - 3 - Zwar kann durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls auch zum Nachteil des Beschwerdeführers einer bereits ordnungsgemä...
REWIS RS 2009, 1906