Aktenzeichen 4 StR 125/12

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RCN:
RCNZG557M682PUXQVE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.12.2012

Sportwettenbetrug: Erregung eines Irrtums durch konkludente Täuschung über die Manipulationsfreiheit der gewetteten Spiele; Bestimmung des Vermögensschadens

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