Aktenzeichen I ZB 61/09

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ECLI:
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RCN:
RCNZE6LFRMKJTRTUU4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.08.2010

Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung bei wesentlichen Verfahrensmängeln; Berücksichtigung ähnlicher Anmeldungen oder Voreintragungen bei Prüfung der Unterscheidungskraft - FREIZEIT Rätsel Woche

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 61/09
Bundesgerichtshof, I ZB 61/09, 17.08.2010.
Az. 29 W (pat) 3/06
Bundespatentgericht, 29 W (pat) 3/06, 07.03.2012.
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