Aktenzeichen GrS 1/12

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ECLI:
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RCN:
RCNYMGJ56VPZD85NQ5

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 20.02.2013

Keine sonstigen Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter - Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat des BFH

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Verfahrensgang

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Az. III R 30/10
Bundesfinanzhof, III R 30/10, 13.06.2013. Bundesfinanzhof, III R 30/10, 15.03.2012.
Az. GrS 1/12
Bundesfinanzhof, GrS 1/12, 20.02.2013.
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