Aktenzeichen IV R 4/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.011020.IVR4.18.0
RCN:
RCNYKBURE2HN44JJZ3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 01.10.2020

(Betrag aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG als Teil des laufenden Gesamthandsgewinns; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Vollbeendigung einer Personengesellschaft, deren Klagebefugnis ausnahmsweise allein auf Schutz der eigenen steuerrechtlichen Sphäre beruht; prozessuale Rechtsnachfolge)

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Verfahrensgang

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Az. 2 K 277/16
Finanzgericht Hamburg, 2 K 277/16, 19.12.2017.
Az. IV R 28/19
Bundesfinanzhof, IV R 28/19, 28.11.2019.
Az. IV R 4/18
Bundesfinanzhof, IV R 4/18, 01.10.2020.
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