Aktenzeichen 6 K 75/19

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FG München: Urteil vom 13.05.2020

Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer

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Verfahrensgang

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Az. 6 K 75/19
FG München, 6 K 75/19, 13.05.2020.
Az. I R 25/20
Bundesfinanzhof, I R 25/20, 23.11.2022.
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