Aktenzeichen I R 25/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2022:U.231122.IR25.20.0
RCN:
RCNR6LNGUSV3C6MVJS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 23.11.2022

("Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006)

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Verfahrensgang

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Az. 6 K 75/19
FG München, 6 K 75/19, 13.05.2020.
Az. I R 25/20
Bundesfinanzhof, I R 25/20, 23.11.2022.
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