Aktenzeichen 1 BvR 552/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180903.1bvr055217
RCN:
RCNX4C2JB6ET864AF5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2018

Nichtannahmebeschluss: Nichtvorlage an den EuGH begründet keinen grundrechtlichen Nachteil, wenn keine Aussicht auf Klärung der unionsrechtlichen Frage im Vorabentscheidungsverfahren (Art 267 Abs 3 AEUV) besteht

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 552/17
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 552/17, 03.09.2018.
Az. 2 AZR 276/16
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 276/16, 22.09.2016.
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