Aktenzeichen X ARZ 180/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:011216BXARZ180.16.0
RCN:
RCNV99B3AB86NV8UFU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.12.2016

Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im weiteren Sinne

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Verfahrensgang

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Az. X ARZ 180/16
Bundesgerichtshof, X ARZ 180/16, 01.12.2016.
Az. 34 AR 18/16
OLG München, 34 AR 18/16, 11.04.2016.
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