Aktenzeichen IV R 41/12

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RCNV7GM2A4CNATGPVX

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.08.2015

(Aussetzung des Klageverfahrens: Vorgreiflichkeit der Feststellung verrechenbarer Verluste für die Feststellung ausgleichsfähiger Verluste - Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH - Anwendungsbereich von § 155 Abs. 2 AO)

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