Aktenzeichen 7 K 1435/15

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RCN:
RCNV2NDY7PW272UGQ9

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FG München: Urteil vom 06.12.2021

Ausländischer Pensionsfonds hat keinen Anspruch auf Entlastung vom Abzug der KapSt auf die ihm zugeflossenen Dividenden aus inländischen Streubesitzbeteiligungen wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils, C-641/17, wenn er in seinen Bilanzen keine gewinnmindernden Rückstellungen für die Altersversorgung bildet und lediglich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss die versicherungsmathematisch berechneten Höhe der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ausweist

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Verfahrensgang

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Az. 7 K 1435/15
FG München, 7 K 1435/15, 06.12.2021.
Az. I B 4/22
Bundesfinanzhof, I B 4/22, 30.11.2022.
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