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Ausländischer Pensionsfonds hat keinen Anspruch auf Entlastung vom Abzug der KapSt auf die ihm zugeflossenen Dividenden aus inländischen Streubesitzbeteiligungen wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils, C-641/17, wenn er in seinen Bilanzen keine gewinnmindernden Rückstellungen für die Altersversorgung bildet und lediglich in den Erläuterungen zum Jahresabschluss die versicherungsmathematisch berechneten Höhe der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag ausweist
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06.12.2021
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 06.12.2021, Az. 7 K 1435/15 (REWIS RS 2021, 615)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 615
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Bundesfinanzhof, I B 4/22, 30.11.2022.
FG München, 7 K 1435/15, 06.12.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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