Aktenzeichen 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)

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ECLI:
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RCN:
RCNRPCHCN2S867XCEK

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 24.11.2011

Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

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Az. 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10)
Bundesverwaltungsgericht, 8 C 13/11, 8 C 13/11 (8 C 5/10), 24.11.2011.
Az. 1 BvR 3196/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 3196/11, 30.09.2013.
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