Aktenzeichen 1 BvR 1501/13, 1 BvR 1682/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rs20150512.1bvr150113
RCN:
RCNQULHMW38PV9RCXQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 12.05.2015

Vorübergehende Leitung der im Wege einer Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz entstandenen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) durch einen vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Gründungsbeauftragten nicht mit Art 5 Abs 3 S 1 GG vereinbar - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das dem brandenburgischen "Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz" (juris: HSchulRegLausNStruktG BB) zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahren - zum Einschätzungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers bei der Fusion einer Universität mit einer Fachhochschule

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1501/13, 1 BvR 1682/13
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1501/13, 1 BvR 1682/13, 12.05.2015.
Az. 1 BvR 1501/13
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1501/13, 27.06.2013.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.