Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h, Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Geschwindigkeitsmessung, Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen auf Anhörungsschreiben, Zeitliche Bemessung der Fahrtenbuchanordnung, Unbefristete Anordnung, deren Aufhebung nach neun Monaten in Aussicht gestellt wird, Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung (verneint)
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