Aktenzeichen 2 BvR 1235/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20121101.2bvr123511
RCN:
RCNNCJLM96PHJQ957Z

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.11.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot - hier: Annahme eines Vermögensnachteils aufgrund pflichtwidriger Kreditaufnahme beachtet strafbegrenzende Funktion des Nachteilsmerkmals nur unzureichend - Gegenstandswertfestsetzung auf 6000 Euro

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1235/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1235/11, 01.11.2012.
Az. 1 StR 592/10
Bundesgerichtshof, 1 StR 592/10, 13.04.2011.
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