Aktenzeichen 1 StR 592/10

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ECLI:
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RCN:
RCNB3S8BXHDDNHNK6F

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.04.2011

Untreue: Haushaltsrechtswidrige Kreditaufnahme als Untreuehandlung von Bürgermeister und Kämmerer

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1235/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1235/11, 01.11.2012.
Az. 1 StR 592/10
Bundesgerichtshof, 1 StR 592/10, 13.04.2011.
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