Aktenzeichen 30 W (pat) 42/13

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RCNKGW9RJWYJPYGY5U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 24.12.2015

Markenbeschwerdeverfahren – "Dorzo plus T STADA/Dorzo" – zur rechtserhaltenden Benutzung – Benutzung als Abwandlungsbestandteil einer Zeichenserie – Hinzufügung des Stammbestandteils verändert den kennzeichnenden Charakter der Marke – zur Kennzeichnungskraft – Übernahme einer an eine Wirkstoffbezeichnung angelehnten älteren Marke in eine jüngere Marke, die auch an eine Wirkstoffbezeichnung angelehnt ist – Gesamtbegriff – Hinweis auf Wirkstoffkombination – keine selbständig kennzeichnende Stellung

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Verfahrensgang

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Az. 30 W (pat) 42/13
Bundespatentgericht, 30 W (pat) 42/13, 24.12.2015.
Az. I ZB 6/16
Bundesgerichtshof, I ZB 6/16, 18.10.2017. Bundesgerichtshof, I ZB 6/16, 11.05.2017.
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