Markenbeschwerdeverfahren – "Dorzo plus T STADA/Dorzo" – zur rechtserhaltenden Benutzung – Benutzung als Abwandlungsbestandteil einer Zeichenserie – Hinzufügung des Stammbestandteils verändert den kennzeichnenden Charakter der Marke – zur Kennzeichnungskraft – Übernahme einer an eine Wirkstoffbezeichnung angelehnten älteren Marke in eine jüngere Marke, die auch an eine Wirkstoffbezeichnung angelehnt ist – Gesamtbegriff – Hinweis auf Wirkstoffkombination – keine selbständig kennzeichnende Stellung
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