Aktenzeichen 1 BvR 2553/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150625.1bvr255311
RCN:
RCNJHWUXAR5PSS8HFQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 25.06.2015

Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Eigentumsrechts (Art 14 Abs 1 GG) und der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Widerruf einer Frequenzzuteilung bei Nichterfüllung von Versorgungsverpflichtungen - kein Anspruch auf Erstattung des Zuschlagspreises - Widerruf setzt keinen konkreten Frequenzbedarf voraus

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2553/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2553/11, 25.06.2015.
Az. 6 C 9/10
Bundesverwaltungsgericht, 6 C 9/10, 17.08.2011.
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