Aktenzeichen VII ZB 41/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:230222BVIIZB41.21.0
RCN:
RCNJ8XKN94HMUCX868

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.02.2022

Pfändung von Arbeitseinkommen: Berücksichtigung des von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten des Schuldners bezogenen Mindestelterngeldes bei der Berechnung des unpfändbaren Teils

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Verfahrensgang

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Az. VII ZB 41/21
Bundesgerichtshof, VII ZB 41/21, 23.02.2022.
Az. 34 T 1673/21
LG Landshut, 34 T 1673/21, 07.07.2021.
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