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Ermessensentscheidung, Beschwerde, Lebensunterhalt, Einkommen, Elterngeld, Umzug, Existenzminimum, Arbeitseinkommen, Berechnung, Zuschlag, Zwangsvollstreckung, Grundsicherungsleistungen, Ehefrau, Unterhalt, sofortige Beschwerde, nicht ausreichend
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Ermessensentscheidung, Beschwerde, Lebensunterhalt, Einkommen, Elterngeld, Umzug, Existenzminimum, Arbeitseinkommen, Berechnung, Zuschlag, Zwangsvollstreckung, Grundsicherungsleistungen, Ehefrau, Unterhalt, sofortige Beschwerde, nicht ausreichend
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
07.07.2021
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Landshut, Entscheidung vom 07.07.2021, Az. 34 T 1673/21 (REWIS RS 2021, 4254)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 4254
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
LG Landshut, Entscheidung vom 07.07.2021, Az. 34 T 1673/21 (REWIS RS 2021, 4254)
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.02.2022, Az. VII ZB 41/21 (REWIS RS 2022, 1076)
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