Aktenzeichen 1 BvL 8/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:ls20160726.1bvl000815
RCN:
RCNHZ8XRYG7SGXTTMW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 26.07.2016

Unvereinbarkeit des § 1906 Abs 3 BGB (Fassung: 18.02.2013) mit Art 2 Abs 2 S 1 GG insoweit, als eine medizinische Zwangsbehandlung  stationärer behandelten Betreuten, die faktisch nicht in der Lage sind, sich räumlich zu entfernen, auch bei Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgeschlossen ist - Auftrag an den Gesetzgeber zur unverzüglichen Regelung dieser Fallgruppe - Anwendung des § 1906 Abs 3 BGB auch auf stationär behandelte Betreute bis zu einer Neuregelung

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvL 8/15
Bundesverfassungsgericht, 1 BvL 8/15, 26.07.2016.
Az. XII ZB 89/15
Bundesgerichtshof, XII ZB 89/15, 01.07.2015.
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