Aktenzeichen IX ZR 23/10

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RCNHU8DSXJAQ8BV2ZE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.03.2014

Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer mutmaßlichen Ermessensentscheidung der Finanzbehörde und Auslegung einer Verwaltungsvorschrift durch das Regressgericht; Haftungsgrund eines unterlassenen Hinweises auf einen Anspruch auf steuerliche Sonderbehandlung - Sanierungserlass

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.07.2013

Zulassung der Revision im Zivilprozess: Abweichung des Berufungsgerichts von der Rechtsprechung eines Finanzgerichts

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 23/10
Bundesgerichtshof, IX ZR 23/10, 13.03.2014. Bundesgerichtshof, IX ZR 23/10, 18.07.2013.
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