Aktenzeichen 2 AZR 299/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2023:290623.U.2AZR299.22.0
RCN:
RCNHQDTPCPQ8T7WLDX

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 29.06.2023

Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

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