Aktenzeichen 1 BvR 2065/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101110.1bvr206510
RCN:
RCNG7DJC7TFCMWC7TE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2010

Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - hier: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH aufgrund der Annahme, dass ein Staatshaftungsanspruch wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (juris: EGRL 29/2001) bereits mangels hinreichender Qualifiziertheit des Unionsrechtsverstoßes des deutschen Gesetzgebers ausscheide, verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2065/10
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2065/10, 10.11.2010.
Az. III ZR 140/09
Bundesgerichtshof, III ZR 140/09, 24.06.2010.
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