Aktenzeichen III ZR 140/09

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RCN:
RCN4NBYZF6R77DJW2C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.06.2010

Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen unvollständiger Richtlinienumsetzung: Ausschluss von Sendeunternehmen vom Vergütungsaufkommen der urheberrechtlichen Geräte- und Leerträgervergütung

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2065/10
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2065/10, 10.11.2010.
Az. III ZR 140/09
Bundesgerichtshof, III ZR 140/09, 24.06.2010.
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