Aktenzeichen 35 W (pat) 434/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2020:121020B35Wpat434.18.0
RCN:
RCNG3X46457QPG4A4T

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 12.10.2020

Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Teillöschungsverfahren -  "Grill und Holzkohlekammer" – zur Akte nachgereichte Schutzansprüche bewirken keine unmittelbare inhaltliche Änderung des eingetragenen Gebrauchsmusters - Löschungsanträge sind gegen die eingetragenen Schutzansprüche zu richten - ein (zusätzlich) an die nachgereichten Schutzansprüche angepasster Löschungsantrag lässt den ursprünglich gegen die eingetragenen Schutzansprüche gerichteten Löschungsantrag inhaltlich unberührt – Verteidigung mit einem nicht-angegriffenen Unteranspruch – Unzulässigkeit – Übertragung der Grundsätze zur beschränkten Verteidigung eines nur teilweise angegriffenen Patents auf das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren – zur Kostenentscheidung bei einer Beschränkung des Widerspruchs gegen einen Löschungsantrag auf vorher zur Akte nachgereichte Schutzansprüche – die Kostenentscheidung ist danach zu treffen, in welchem Umfang der Gebrauchsmusterinhaber das angegriffene Gebrauchsmuster mit den nachgereichten Schutzansprüchen erfolgreich verteidigen konnte

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 35 W (pat) 434/18
Bundespatentgericht, 35 W (pat) 434/18, 12.10.2020.
Az. X ZB 12/20
Bundesgerichtshof, X ZB 12/20, 12.09.2023.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.