Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Teillöschungsverfahren - "Grill und Holzkohlekammer" – zur Akte nachgereichte Schutzansprüche bewirken keine unmittelbare inhaltliche Änderung des eingetragenen Gebrauchsmusters - Löschungsanträge sind gegen die eingetragenen Schutzansprüche zu richten - ein (zusätzlich) an die nachgereichten Schutzansprüche angepasster Löschungsantrag lässt den ursprünglich gegen die eingetragenen Schutzansprüche gerichteten Löschungsantrag inhaltlich unberührt – Verteidigung mit einem nicht-angegriffenen Unteranspruch – Unzulässigkeit – Übertragung der Grundsätze zur beschränkten Verteidigung eines nur teilweise angegriffenen Patents auf das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren – zur Kostenentscheidung bei einer Beschränkung des Widerspruchs gegen einen Löschungsantrag auf vorher zur Akte nachgereichte Schutzansprüche – die Kostenentscheidung ist danach zu treffen, in welchem Umfang der Gebrauchsmusterinhaber das angegriffene Gebrauchsmuster mit den nachgereichten Schutzansprüchen erfolgreich verteidigen konnte
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