Aktenzeichen 1 BvR 1088/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200616.1bvr108820
RCN:
RCNG2M2CZDDK5AEKH9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 16.06.2020

Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des Berliner Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (juris: MietBegrG BE) - auch bei Antrag auf Außervollzugsetzung eines Gesetzes sind Darlegungen zu eigenem schwerem Nachteil des Antragstellers erforderlich

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