Aktenzeichen I ZR 1/11

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ECLI:
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RCN:
RCNFE5FVBQSWRYVSWB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.11.2014

Internationale Zuständigkeit bei Gemeinschaftsmarkenverletzung: Markenrechtsverletzendes Inverkehrbringen von Parfümflakons in Belgien und deren Weiterveräußerung nach Deutschland; geltendzumachende Ansprüche am internationalen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung; Beurteilung einer Klage nach nationalem Wettbewerbsrecht - Parfumflakon III

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 28.06.2012

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Internationale Zuständigkeit für Ansprüche wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und wegen eines Wettbewerbsverstoßes bei Teilnahme an der Rechtsverletzung in einem anderen Mitgliedstaat - Parfumflakon II

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 3/17
Bundesgerichtshof, IV ZR 3/17, 04.07.2018.
Az. 20 U 170/09
Oberlandesgericht Köln, 20 U 170/09, 13.05.2016.
Az. I ZR 1/11
Bundesgerichtshof, I ZR 1/11, 27.11.2014. Bundesgerichtshof, I ZR 1/11, 28.06.2012.
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