Aktenzeichen 2 BvR 517/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190926.2bvr051719
RCN:
RCNE678LDM52XWQ3A7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.11.2019

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Aufklärung der Bedingungen in der Zielregion (hier: Tschetschenien) - völkerrechtliche Zusicherung des Zielstaates im Auslieferungsverfahren entbindet nicht von eigener fachgerichtlicher Gefahrenprognose

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 26.09.2019

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 03.04.2019

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung, wenn diese unter eine Bedingung gestellt wird, deren Erfüllung nicht mit der Verfassung des Zielstaates in Einklang steht

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 517/19
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 517/19, 22.11.2019. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 517/19, 26.09.2019. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 517/19, 03.04.2019.
Az. 2 BvR 408/21
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 408/21, 19.03.2021.
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