Aktenzeichen 12 UF 1821/14

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RCNDEKH9VQLDUDT8VN

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OLG München: Entscheidung vom 22.01.2015

Vollstreckbarerklärung einer polnischen Entscheidung über eine einstweilige Maßnahme betreffend ein entführtes Kind unter Heranziehung der nach Art. 20 EUEheVO heranziebaren Übereinkommen und Verfahrensnormen

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 38/15
Bundesgerichtshof, XII ZB 38/15, 10.02.2016.
Az. 12 UF 1821/14
OLG München, 12 UF 1821/14, 22.01.2015.
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