Vollstreckbarerklärung einer polnischen Entscheidung über die Kindesherausgabe: Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO für die Anordnung einer den Bereich der elterlichen Sorge betreffenden einstweiligen Maßnahme; Rückgriff auf nationales Recht; Dringlichkeit der Maßnahme; Erforderlichkeit der Anwesenheit des Kindes und des betroffenen Elternteils im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts
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