Markenbeschwerdeverfahren – "INJEX/INJEKT/INJEKT" – keine Verwechslungsgefahr - keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarken
ÖffnenMarkenbeschwerdeverfahren – "INJEKT/INJEX" – der Schutz einer eingetragenen Marke, die sich an einen waren- oder dienstleistungsbeschreibenden Begriff eng anlehnt, ist nach Maßgabe ihrer Schutz begründenden Eigenart zu bemessen
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.