Aktenzeichen 28 W (pat) 29/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2019:010319B28Wpat29.16.0
RCN:
RCND2GPX9ACDKMKPZY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 14.10.2021

Markenbeschwerdeverfahren – "INJEX/INJEKT/INJEKT" –  keine Verwechslungsgefahr - keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarken

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 01.03.2019

Markenbeschwerdeverfahren – "INJEKT/INJEX" – der Schutz einer eingetragenen Marke, die sich an einen waren- oder dienstleistungsbeschreibenden Begriff eng anlehnt, ist nach Maßgabe ihrer Schutz begründenden Eigenart zu bemessen

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 21/19
Bundesgerichtshof, I ZB 21/19, 06.02.2020.
Az. 28 W (pat) 29/16
Bundespatentgericht, 28 W (pat) 29/16, 14.10.2021. Bundespatentgericht, 28 W (pat) 29/16, 01.03.2019.
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