Aktenzeichen 42 O 782/22

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RCNCDSZ9MBC8ZHKD8T

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LG Bamberg: Urteil vom 06.06.2023

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Schmerzensgeld, Verletzung, Rechtsanwaltskosten, Ermessen, Streitwert, Auskunft, Unterlassung, Daten, Gerichtsstand, Software, Technik, Unterlassungsantrag, personenbezogene Daten, deutsche Gerichtsbarkeit, Stand der Technik

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