Aktenzeichen XI B 2/21 (AdV)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2022:BA.070322.XIB2.21.0
RCN:
RCNBFV8UZXHXJQ2K7T

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 07.03.2022

(Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG aufgrund des beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsersuchens Az. C-516/21 ernstlich zweifelhaft)

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Verfahrensgang

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Az. 2 V 1159/20
FG Nürnberg, 2 V 1159/20, 18.12.2020.
Az. XI B 2/21 (AdV)
Bundesfinanzhof, XI B 2/21 (AdV), 07.03.2022.
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