Aktenzeichen 2 V 1159/20

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RCN:
RCN5ME8UAPXUMJUMTT

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FG Nürnberg: Entscheidung vom 18.12.2020

Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2014 bis 2017

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Verfahrensgang

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Az. 2 V 1159/20
FG Nürnberg, 2 V 1159/20, 18.12.2020.
Az. XI B 2/21 (AdV)
Bundesfinanzhof, XI B 2/21 (AdV), 07.03.2022.
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