Aktenzeichen 6 C 12/09

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RCN:
RCNAY7BD8S6HXEC3QS

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 27.10.2010

Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 199/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 199/11, 22.08.2012.
Az. 6 C 12/09
Bundesverwaltungsgericht, 6 C 12/09, 27.10.2010.
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