Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 22.08.2012
Nichtannahmebeschluss: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs verletzt keine Grundrechte - Eingriff in Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG) gerechtfertigt - Verhältnismäßigkeit des Eingriffs - Gleichheitssatz nicht verletzt