Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Automatische Karusselltüranlage und Verfahren zum Betrieb einer automatischen Karusselltüranlage Anweisung" – zur Verfahrensbeteiligung – nur eine von zwei Einsprechenden hat Beschwerde eingelegt – Patentinhaber hat keine Beschwerde eingelegt – die Einsprechende, die keine Beschwerde eingelegt hat, ist nicht am Einspruchsbeschwerdeverfahren beteiligt
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