Aktenzeichen 19 W (pat) 16/17

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RCNAVK2XKMTMP7DFXU

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 27.09.2017

Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Automatische Karusselltüranlage und Verfahren zum Betrieb einer automatischen Karusselltüranlage Anweisung" – zur Verfahrensbeteiligung – nur eine von zwei Einsprechenden hat Beschwerde eingelegt – Patentinhaber hat keine Beschwerde eingelegt – die Einsprechende, die keine Beschwerde eingelegt hat, ist nicht am Einspruchsbeschwerdeverfahren beteiligt

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Verfahrensgang

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Az. 19 W (pat) 16/17
Bundespatentgericht, 19 W (pat) 16/17, 27.09.2017.
Az. X ZB 16/17
Bundesgerichtshof, X ZB 16/17, 22.10.2019.
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