Aktenzeichen V ZR 2/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:060320UVZR2.19.0
RCN:
RCNAJVUVPQ8THN2TX2

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.03.2020

Grundsstückskaufvertrag: Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände und Erklärung der Unkenntnis unsichtbarer Mängel

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