Aktenzeichen X R 48/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNA4K6B9FZDSP2YVB

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.10.2011

(Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung - Zwangsläufigkeit von Aufwendungen - Familienleistungsausgleich)

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