Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - "Mehrschichtlager" – Versäumnis der Mitteilung, dass eine gebührenrechtlich privilegierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegt – Beschwerde gilt als nicht erhoben – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Nachholung des versäumten Handlung kann grundsätzlich auch in der Nachholung des versäumten Vortrags bestehen
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