Aktenzeichen 1 BvR 2681/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210111.1bvr268120
RCN:
RCN822LPNZFEWKM4QC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 22.12.2022

Keine Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren gem § 34a Abs 3 BVerfGG, wenn Rechtsbeeinträchtigung bereits durch eA-Entscheidung entfallen ist und dort die Auslagenerstattung für das Eilverfahren angeordnet worden war

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 27.10.2021

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Feststellung einer Grundrechtsverletzung bereits in vorangegangener Eilentscheidung (hier: Kammerbeschluss vom 11.01.2021, 1 BvR 2681/20) - kein Interesse an erneuter Feststellung desselben Verstoßes dargelegt oder ersichtlich

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 11.01.2021

Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Unterlassungsverpflichteten - hier: unterbliebene Anhörung der Gegenseite zu richterlichem Hinweis (§ 139 ZPO) zur Nachbesserung des Antrags sowie zu den Erfolgsaussichten

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